Interpellation: PFAS und TFA treten flächendeckend im Grundwasser auf: Wann werden die Höchstwerte angepasst?
Im Jahr 2023 untersuchte der Verband der Schweizer Kantonschemiker das Auftreten von PFAS im Trinkwasser: In 46 % der Proben wurden Rückstände nachgewiesen. Im Frühjahr 2024 identifizierte der Kanton Genf 12 Gebiete mit einer hohen PFAS-Belastung, die bis zu 400-mal über dem nationalen Grenzwert lag.
Im Trinkwasser gelten seit einigen Jahren Grenzwerte für PFOS, PFOA und PFHxS, die mit jenen in der EU harmonisiert sind. Gemäß der Antwort des Bundesrates auf die IP 23.4460 überprüft das BLV eine Senkung des Höchstwerts für die Summe von 20 ausgewählten PFAS auf 0,1 µg/l – analog zur EU. Dieser Wert wurde 2021 an 2 % der von der Grundwasserbeobachtung (NAQUA) untersuchten Messstellen überschritten. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwert von 0.0044 µg/l für die gewichtete Summe von 26 PFAS im Grundwasser wurde an rund 25% der NAQUA-Messstellen überschritten.
Inzwischen wurde ein weiterer PFAS flächendeckend im Grundwasser nachgewiesen: Trifluoroessigsäure (TFA) – in etwa 100 bis 1’000fach höheren Konzentrationen als die bisher im Grundwasser nachgewiesenen PFAS (s.NAQUA-Untersuchungen 22/23). Der persistente Stoff ist nach aktuellem Kenntnisstand die mit Abstand verbreitetste Chemikalie im Schweizer Grundwasser.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Grenzwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS in der EU schon in Kraft? Wenn nein, wann wird dies geschehen? Wenn ja, warum braucht das BLV bis 2026, um einen solchen Grenzwert anzupassen?
- Was würde eine solche Anpassung des Grenzwertes für Versorger bedeuten, in deren Trinkwasser danach Höchstwerte überschritten werden?
- Gibt es in der EU-Trinkwasserrichtlinie Höchstwerte speziell für TFA? Wenn ja, wie hoch sind sie angelegt?
- Was passiert, wenn das weit verbreitete TFA neu als relevanter Metabolit von Flufenacet eingestuft würde?
- Was passiert, wenn – wie bei Chlorothalonil – die Grenzwerte für PFAS und/oder TFA gesenkt werden müssten, weil sich herausstellt, dass sie schädlicher für die Gesundheit sind als bisher angenommen?
- Ist der Bundesrat bereit, die absehbare Anpassung an die EU-Gesetzgebung proaktiv vorzubereiten, um die Schweizer Bevölkerung und die Umwelt schnellstmöglich vor potenziell schädlichen Einwirkungen zu schützen? Wenn ja, was bedeutet das für seinen Zeitplan? Wenn nein, warum nicht?