Kürzlich haben die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) eine Studie zum Benzidin auf Produktionsgeländen von Ciba SC (heute BASF), Novartis bzw. Syngenta veröffentlicht. Benzidin löst Blasenkrebs aus. Die Substanz war einer der wichtigsten Grundstoffe auch in der Basler chemischen Industrie. U. A. deshalb grassierte auch in der Basler chemischen Industrie der Blasenkrebs. Diese Erkrankung wird von der SUVA als Berufskrankheit anerkannt.
Die Studie vergleicht das Vorgehen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Wallis auf den Chemiearealen in Monthey (VS), Klybeck und Rosental (BS) sowie Schweizerhalle (BL) während der letzten 20 Jahre. Der Bericht kommt zum Schluss: Bezüglich Benzidin hat der Kanton Wallis in Monthey sehr gut Arbeit geleistet. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land aber haben die gefährliche Substanz bei der Altlastenbearbeitung aus den Augen verloren oder gar ignoriert. Selbst bei schon sanierten Deponien wie in Bonfol (JU) kam kürzlich in der Sohle Benzidin zum Vorschein. Die Substanz ist somit in der ganzen Schweiz ein Problem und dürfte zudem auch bei kleineren, alten Farbstofffabriken in weiteren Kantonen noch im Boden schlummern.
Dass ausgerechnet Benzidin «vergessen» gehe, so die AefU, stelle das Hauptanliegen der jetzt 25-jährigen Altlastenverordnung (AltlV) in Frage, nämlich die grössten Umweltrisiken von Altlasten für Mensch und Umwelt sicher zu erkennen und wenn nötig zu beseitigen.
Das «Vergessen-Gehen» von Benzidin beim Altlastenvollzug ist darauf zurückzuführen, dass Benzidin nicht in der AltlV enthalten ist. Bei Altlastenuntersuchungen wird jedoch immer wieder nur nach jenen Stoffen gesucht, die in der AltlV enthalten sind. Benzidin ist lediglich in einer Liste des BAFU aufgeführt, in dieser werden kantonal hergeleitete Grenzwerte (Konzentrationswerte) für Schadstoffe gesammelt. Es soll deshalb zumindest überprüft werden, inwiefern die in der AltlV berücksichtigen Schadstoffe im Zuge der kommenden Revision ergänzt werden sollten – z.B. um Benzidin.
Um interkantonale Differenzen beim Altlastenvollzug zu vermindern und ein einheitliches, hohes Qualitätsniveau sicherzustellen, sollte der Altlastenvollzug schweizweit besser harmonisiert werden. Um die Umsetzung sicherzustellen, brauche es laut AefU Kontrollmechanismen und Sanktionsmöglichkeiten.

Aus diesem Grund stellt die Interpellation folgende Fragen: 

1) Wie beurteilt der Bundesrat die Benzidin-Studie?
2) Wie will der Bundesrat die Altlastenverordnung anpassen, um zukünftig bei Substanzen wie Benzidin eine Harmonisierung des Vollzugs auf hohem Niveau sicherzustellen?
3) Ist der Bundesrat bereit, schädliche Stoffe wie Benzidin künftig im Anhang der Altlastenverordnung zu führen?
4) Wie will der Bundesrat generell die Harmonisierung des Altlastenvollzugs, insbesondere bei Stoffen, die nicht im Anhang der Altlastenverordnung geführt werden, sicherstellen?