Eine Einsprache verzögert den Sanierungsbeginn des Hauenstein-Basistunnels bis mindestens Herbst 2023. – Hat der Bund Informationen über allfällige Fehler im Submissionsverfahren, welche eine Einsprache rechtfertigen würden?

– Wie überprüft das UVEK Submissionsverfahren von bundesnahen Betrieben?

Antwort von Bundesrat Albert Rösti: 

 Die SBB mussten den für Ende Januar 2023 geplanten Baustart sehr kurzfristig absagen. Grund für die kurzfristige Absage ist eine Beschwerde gegen die Vergabe des Bauauftrags und der noch ausstehende Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur aufschiebenden Wirkung. In der Folge liessen sich die Konzepte für die Fahrplananpassungen nicht zeitgerecht anpassen. Dies betraf insbesondere die von Ende Januar 2023 bis Mitte Dezember 2023 geplanten, abschnittsweisen Einspursperren in der Nacht. Diese können wegen der langen Vorlaufzeiten voraussichtlich erst ab Mitte April 2023 annulliert werden. Somit bleiben die nächtlichen Fahrplanänderungen einige Wochen bestehen, obwohl die SBB in dieser Zeit keine Arbeiten für das Projekt Grundinstandsetzung Hauenstein-Basistunnel ausführen kann. Die nächtlichen, abschnittsweisen Einspursperren und die damit verbundenen Fahrplanänderungen im Fern- und Regionalverkehr gelten vom 30. Januar bis Mitte April, jeweils von Sonntagnacht bis Freitagmorgen zwischen etwa 22 Uhr und 6 Uhr. Die Sperren lassen sich nicht kurzfristig absagen oder umplanen, da sämtliche betroffenen Bahnunte nehmen und Bahninfrastrukturbetreiber im In- und Ausland diese Änderungen in ihre betrieblichen Fahrpläne, Zugsumläufe und Personaleinteilungen eingeplant haben. Der Bundesrat hat keine Informationen über allfällige Mängel im Submissionsverfahren. Die Verantwortung für die Durchführung der Submissionsverfahren liegt bei den Bahnen. Das UVEK greift nicht in die operative Steuerung ein. Bei konkreten Hinweisen auf ein Fehlverhalten wird über das Controlling, aber vor allem über die Revisionsstellen der SBB und des Bundesamts für Verkehr sowie über die Eidgenössische Finanzkontrolle interveniert.

 

Brenzikofer Florence (G, BL): Geschätzter Herr Bundesrat Rösti, Sie haben gesagt, dass die Sperrzeiten bis Mitte April gelten und dass diese nicht geändert werden können. Ich nehme das so zur Kenntnis. Was heisst das jetzt aber langfristig für die nächsten Sperrzeiten, die es geben wird, wenn die Sanierung über die Bühne geht? Können Sie da bereits einen zeitlichen Rahmen definieren?

 

Rösti Albert, Bundesrat: Ich kann Ihnen im Moment keinen konkreten zeitlichen Rahmen für die restlichen Sperrzeiten angeben. Die SBB werden sich aber bemühen, diese so kurz wie möglich zu halten.