Interpellation: Nachhaltiger Ausbau des internationalen Personenverkehrs: Ist der Bundesrat bereit, die nötige Planungssicherheit zu schaffen und damit das CO2-Gesetz zu vollziehen?
Um den Vollzug des revidierten CO2-Gesetzes, welches vor genau 12 Monaten verabschiedet wurde, zu stärken, stellen sich folgende Fragen:
Ist der Bundesrat bereit,
- neue Verbindungen im internationalen Personenverkehr (Tages- und Nachtverkehr) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu unterstützen?
- die Bestimmungen von Art. 37a des CO2-Gesetzes auszuschöpfen und für die Jahre 2026 bis 2030 einen Beitrag von 30 Mio. Franken pro Jahr zu gewähren?
- den SBB eine verbindliche Beitragszusicherung für die Jahre 2026 ff. zu geben, damit sie Planungssicherheit erhalten, um das für diese Verbindungen langfristig nötige Rollmaterial zu beschaffen und weitere Investitionen in diesem Zusammenhang zu tätigen?
Der Bundesrat hat mit seiner kurzfristig angekündeten Absicht, den zugesicherten Beitrag von 30 Mio. Franken für 2025 und die Folgejahre zu verweigern, möglichen Interessenten, allen voran der SBB, erheblichen zusätzlichen Planungsaufwand verursacht und mutmasslich die Einführung neuer internationaler Verbindungen im Tages- und Nachtzugverkehr verzögert. Für 2025 hat das Parlament 10 Millionen Franken freigegeben. Ab 2027 will der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 auf die Subventionen verzichten. Dies ist nicht im Sinne des CO2-Gesetzes, welches vorsieht, dass der Bund den internationalen Personenverkehr fördert, um Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu vermindern.