Interpellation 24.4137
Eingereicht von: Florence Brenzikofer, Grüne Fraktion, GRÜNE Schweiz
Einreichungsdatum: 26.09.2024
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Eingereicht

Fragen

Immer mehr Kantone führen PFAS-Analysen durch. Gleichzeitig führt auch das EAWAG Messungen durch. Kann der Bund sicherstellen, dass in allen Regionen der Schweiz die entsprechenden Messungen gemacht werden, konsistent sind und transparent veröffentlicht werden? Bis wann liegen entsprechende Übersichten vor?

Der Bund hat eine Task-Force zum besseren Umgang geschaffen. Wie sieht die Zusammensetzung dieser Gruppe aus und welche Fortschritte konnte sie schon erzielen?

Welche eigenen Berichte zu den PFAS-Belastungen in der Schweiz plant der Bund? In welchem Bereich liegt die Informationshoheit bei den Kantonen?

Wann wird die EU im Bereich der Zulassungen von PFAS neue Regulierungen einführen, und wie schnell wird die Schweiz diese übernehmen?

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat den Umgang des Bundes mit Altlasten gerügt. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus? Nimmt der Bundesrat die Kritik ernst?

Welche Auswirkung haben die neuen Erkenntnisse über die PFAS-Belastung auf den VASA-Altlasten-Fonds? Braucht es neue Finanzmittel im Bereich der Altlastensanierung?

Begründung

PFAS sind heutzutage weit verbreitet und finden sich in vielen Bereichen unseres Alltags wieder. Besonders aufgrund ihrer Verwendung in Kunststoffen und beschichteten Verpackungen sind sie fast überall zu finden. Seit Jahren laufen in der Schweiz auf kantonaler und Bundesebene verschiedene Initiativen, um die PFAS-Problematik anzugehen. Jüngste Messungen zeigen jedoch, dass die Belastung durch PFAS stärker ist als bisher angenommen. Um Grenzwerte für Böden und Gewässer festzulegen, müssen zunächst wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden. Bei den belasteten Standorten stützt sich das BAFU auf die Erhebungen der Kantone, die eine erste grobe Einschätzung der Lage vornehmen. Erste Resultate werden 2025 erwartet. Basierend darauf wird das BAFU einen Vorschlag zur Anpassung der Altlasten- und Abfallverordnung erarbeiten. Im Herbst 2024 soll zusätzlich eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) in die Vernehmlassung gehen.

Gleichzeitig bleiben wissenschaftliche Fragen offen, insbesondere in Bezug auf neue Erkenntnisse zu den Wirkmechanismen und der Schädlichkeit von PFAS. Trotz unklarer Langzeitfolgen für das Immunsystem des Menschen hat die EU in den letzten Jahren die Grenzwerte aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mehrfach gesenkt.