Interpellation: Studie Verkehr ’45
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass komplexe Projekte im Rahmen des zeitlich und inhaltlich sehr knapp bemessenen ETH-Auftrags – zeitlich, finanziell und personell – zielführend und anspruchsgerecht bearbeitet werden?
- Wie wird sichergestellt, dass trotz des engen Auftragsrahmens alle für die Verkehrsplanung relevanten Aspekte (z. B. Raumplanung, Wirtschaft, technologische Entwicklung) genügend berücksichtigt werden?
- Wie gedenkt der Bundesrat die Ergebnisse der ETH-Studie weiterzuverwenden und mögliche Differenzen zu bisherigen Planungen von BAV und ASTRA zu überwinden?
- Welche Weisungen oder internen Vorgaben bestehen beim BAV im Umgang mit «Verkehr ’45» hinsichtlich Fortführung und Kommunikation laufender Arbeiten?
Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Engpasses bei der BIF-Finanzierung und des abgelehnten Bundesbeschlusses «Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen», hat das UVEK die ETH Zürich beauftragt, geplante Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren (Studie «Verkehr ’45»). Obwohl das BAV mit rund 350 als auch das ASTRA mit rund 600 Mitarbeitenden einen zielführenden Ausbau der Infrastrukturen Strasse und Schiene quo ihrer Aufgabe anstreben, scheint das UVEK substanzielle Hoffnungen in die Ergebnisse der ETH-Studie zu setzen. Der Bundesrat will (laut Antwort IP 25.3137) auf deren Basis einen Richtungsentscheid fällen, welche Projekte er als umsetzbar erachtet und welche nicht, beziehungsweise noch nicht. Die ETH hat für ihre Arbeit zirka ein halbes Jahr Zeit – im Vergleich zum regulären Prozess verschwindend wenig.
Weiter scheint die Studie «Verkehr ’45» die operative und kommunikative Handlungsfähigkeit v.a. des BAV empfindlich zu beeinträchtigen. Auf Fachebene wie gegenüber der Öffentlichkeit wird aktuell erklärt, zu Projekten oder Ausbauschritten könne man sich bis Vorlage der ETH-Ergebnisse nicht äussern. Dass eine externe Studie die in der Sache zuständigen Bundesämter teilweise «lahmlegt» und zu übersteuern scheint, wirft grundlegende Fragen zur Governance, Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung auf.