Das Altlastenmanagement beschäftigt die Region Baselbiet und die ganze Schweiz. So gelangt beispielsweise täglich über das Grundwasser rund 900 Gramm Arsen an der Rheinlehne in Pratteln in den Rhein. Mit Kosten von rund 179 Millionen Franken wird dieses Areal nun Altlastensaniert.

Nebst Arsen geben jedoch vorallem Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zu reden, für welche im Gegensatz zu Arsen keine klaren Grenzwerte im Anhang zur Altlastenverordnung (AltlV) festgelegt sind. Eine neue Studie unterstreicht den Handlungsbedarf zusätzlich. Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA fand 2021 eine Pilotstudie zu PFAS statt, bei der alle knapp 550 NAQUA-Messstellen beprobt und auf insgesamt 26 verschiedene PFAS untersucht wurden. Obwohl die Zahlen 2021 erhoben wurden, veröffentlichte das Bundesamt die Ergebnisse erst im Herbst 2023. Das BAFU titelt „PFAS vielerorts im Grundwasser, aktuelle Grenzwerte kaum überschritten“ obwohl bekannt ist, dass die aktuellen Grenzwerte schon lange überholt sind. An rund 25% der Messstellen liegt die Summe der 26 analysierten PFAS bei mehr als 0.01 Mikrogramm pro Liter (µg/l), an rund 2% der Messstellen bei mehr als 0.1 µg/l. Der Wert von 0.0044 µg/l, der von der EU-Kommission als Grenzwert für die gewichtete Summe von 26 PFAS im Grundwasser vorgeschlagen wurde, wird an rund 25% der NAQUA-Messstellen überschritten.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wieso wurden die Daten erst jetzt publiziert, obwohl sie seit 2021 vorliegen? Wie gestaltete sich der Datenaustausch mit den Kantonen?
  2. Um zu beurteilen, ob ein belasteter Standort gemäss Altlastenverordnung (AltlV) saniert werden muss, wird derzeit ein (toxikologisch gewichteter) Konzentrationswert von 0.05 µg/l für die Summe von 9 PFAS angewendet. Wie viele der Grundwasserfassungen in der Schweiz müssten mit diesem Wert als sanierungsbedürftig klassiert werden?
    3.  Die Trinkwassergrenzwerte sind für einzelne PFAS-Substanzen (mit 0.3/0.5 ug/L) aktuell gut 10x höher als der „Sanierungswert“ (Konzentrationswert von 0.05ug/L). Somit können Sanierungsbedürftige Standorte weiterhin für Trinkwasser benutzt werden. Gedenkt das BAFU diesen Missstand mit der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) zu beheben? Gibt es für andere Stoffe die gleiche Problematik?
  3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die aktuellen Trinkwassergrenzwerte toxikologisch völlig überholt sind und tiefer liegen sollten? Ist der Bundesart für eine Anpassung bereit?