Eingereichte Frage:
Die Schnelltest-Kosten werden noch bis am 1. Oktober 2021 übernommen. Für viele Menschen bedeutet dies
ein faktisches Impfobligatorium oder der Ausschluss aus Teilen des öffentlichen Lebens.
1. Erwägt der Bundesrat, den Entscheid zur Kostenpflicht der Antigen-Schnelltests, nach Einführung der
Zertifikatspflicht anzupassen?
2. Teilt er die Ansicht, dass Universitäten und FH mit Zertifikatspflicht für Nicht-Geimpfte kostenlose
Testmöglichkeiten anbieten sollten?

 

Antwort des Bundesrates vom 20.09.2021:
Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, hatten inzwischen die Möglichkeit. Der Bundesrat hat am 11.
August 2021 kommuniziert, dass die Tests auf Wunsch nur noch bis 30. September 2021 bezahlt werden
sollen. Diese gut 7-wöchige Übergangsfrist war ausreichend lang, um sich in der Zwischenzeit impfen zu
lassen. Personen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über ein
ärztliches Attest verfügen, sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich weiterhin kostenlos
testen lassen. Der Bundesrat erachtet es daher nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die
individuellen Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die
Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin; Sie ist mittlerweile für Kinder ab 12 Jahren
zugelassen und von der EKIF empfohlen. Sie stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine
Covid-19-Infektion zu schützen und leistet einen elementaren Beitrag, die Überlastung der Spitalstrukturen zu
verhindern. Zudem werden repetitive Tests in Ausbildungs-und Gesundheitseinrichtungen sowie
Unternehmen vom Bund weiterhin empfohlen und finanziert. Bildungseinrichtungen wie Universitäten und
Fachhochschulen haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, für ihre Studierenden und Mitarbeitenden eine
Teststrategie zu erstellen und die repetitive Testung gemäss kantonalem Konzept anzubieten. Für die
Bildungseinrichtung fallen keine Testkosten an. Auch beim repetitiven Testen kann grundsätzlich ein Zertifikat
ausgestellt werden, sofern dies im jeweiligen Kanton so vorgesehen ist. Die Kosten für die
Zertifikatsausstellung sind jedoch im vom Bund übernommenen Tarif nicht eingeschlossen.