Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, damit die Veloschnellstrassen, welche im Bericht «Screening Velobahnen entlang nationaler Verkehrsinfrastruktur» mit der Priorität A und B versehen wurden, bis 2030 realisiert werden.

Begründung:
Wie eine Analyse des Astra zeigt, könnten Velovorrangsrouten entlang von bestehender Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zu sicheren, attraktiven und komfortablen Veloverbindungen in und zwischen Agglomerationen bzw. Kernstädten leisten. Besonders geeignet sind Abschnitte von Nationalstrassen und Bahnlinien, die Zentren über Distanzen von 5 bis 30 km schnell und direkt verbinden und dabei ein hohes Nachfragepotenzial abschöpfen.  Velobahnen ermöglichen direkte, schnelle und sichere Verbindungen und sind speziell für den Alltagsverkehr konzipiert, was sie qualitativ von bestehenden Veloverbindungen unterscheidet. Im September 2022 publizierte der Bundesrat einen Bericht mit diversen möglichen Routen entlang von nationale Verkehrsinfrastrukturen wie Nationalstrassen und Bahnlinien. Diese sind besonders gut geeignet, da sie sich auf öffentlichem Grund befinden und entlang nachfragestarker Linien ausgerichtet sind. Die Prioritären Strecken A und B sind sowohl topographisch wie auch in Bezug auf andere Faktoren ideal und sollen so schnell wie möglich realisiert werden. Nur mit schnellen Velowegen kann der Veloverkehr sein volles Klimapotential ausnutzen.

Der Bund soll dabei die Möglichkeiten des Veloweggesetzes nützen, um Kantone und Gemeinden bei Planung, Anlage, Betrieb und Signalisation attraktiver und sicherer Velowegnetze noch stärker zu unterstützen.