(Dieser Text ist am 23.11.2021 in der BaZ erschienen.)

Denkmalschutz Bislang muss die Eigentümerschaft einverstanden sein, um ein Gebäude unter kantonalen Schutz zu stellen. Der Baselbieter Heimatschutz hat sich 2018 vergeblich dafür eingesetzt, dass der Denkmalschutz im Kanton nicht gelockert wird. Die Mehrheit im Landrat war so gross, dass es nicht einmal zu einer Volksabstimmung kam. Nun aber steht ein Bundesgerichtsurteil im Raum, das einen Teil des neuen Baselbieter Denkmal- und Heimatschutzgesetzes infrage stellt. Konkret geht es darum, dass ein Gebäude nur unter kantonalen Schutz gestellt werden kann, wenn die Eigentümerschaft einverstanden ist.

Nicht mit Völkerrecht vereinbar

Das Bundesgericht hat im April einen ähnlichen Passus im Gesetz des Kantons Zug aufgehoben. Die Bestimmung in Zug sah ein Vetorecht für die Eigentümerschaft von Liegenschaften vor, die jünger als 70 Jahre und nicht von regionaler oder nationaler Bedeutung sind. Das scheine nicht mit Völkerrecht vereinbar, hält das Bundesgericht fest, «weil es der Staat diesfalls nicht mehr in der Hand hat, die öffentlichen Schutzinteressen durchzusetzen».

Der Baselbieter Heimatschutz ist sich noch nicht im Klaren, wie er mit dem Urteil genau umgehen will. Doch wie Vorstandsmitglied Hansjörg Stalder am Montagabend im Vorfeld der Jahresversammlung sagte, steht der Heimatschutz diesbezüglich in Kontakt mit einer Landrätin und hat sich bereits auch mit der Verwaltung ausgetauscht.

Die Zurückhaltung erklärt sich zum einen damit, dass sich das Einvernehmen mit der Kantonsverwaltung in den vergangenen Jahren verbessert hat und der Heimatschutz das nicht aufs Spiel setzen will. Zum anderen birgt eine mögliche neue Vorlage die Gefahr, dass der Denkmalschutz plötzlich an anderen Stellen abgeschwächt werden könnte.

«Das Abkommen ist verbindlich»

«Das Zuger Urteil hat die Augen geöffnet und gezeigt, dass das sogenannte Granada-Abkommen auch für die Schweiz verbindlich ist», sagt Florence Brenzikofer auf Nachfrage. Die Grünen-Nationalrätin ist Vorstandsmitglied des Baselbieter Heimatschutzes und hatte sich 2018, als sie noch Landrätin war, gegen die Einverständnisklausel gewehrt.

Ein Antrag, das Vetorecht zu streichen und stattdessen die betroffene Eigentümerschaft lediglich anzuhören, fand jedoch keine Mehrheit. Das Bundesgerichtsurteil dürfte ein Trost sein.

Nun gelte es abzuklären, wie oft das Vetorecht im Baselbiet bisher überhaupt zur Anwendung gekommen sei und welche Auswirkungen noch zu erwarten seien, sagt Brenzikofer. Auch wolle sie prüfen, was das Urteil auf Bundesebene bedeute. Sie behalte sich vor, bei Bedarf auch im Nationalrat aktiv zu werden. Jan Amsler 

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