Mit zunehmender Verdichtung und Modernisierung von Kernstädten und dem Wandel in den Wohn- und Arbeitsgebieten geraten wertvolle Grün- und Freiräume immer mehr unter Druck. Die Relevanz von Bäumen für die Biodiversität und damit für das Wohlbefinden des Menschen im Siedlungsraum ist gross. Nebst der Baumart und dem Standort ist das Alter ein entscheidender Faktor für die Wirkung eines Baumes in Bezug auf die Biodiversität und den vorhandenen ökologischen Nischen. Bei Abholzung eines Baumes geht nicht nur Biodiversität verloren, sondern Ökosystemleistungen, etwa der ausgleichende, kühlende Einfluss auf das trockenwarme Stadtklima oder die positive Wirkung auf die Luftqualität. Markante Bäume, wie die Linde am Dorfbrunnen oder die Alleen entlang historischer Strassen, prägen als Wahrzeichen unsere Orts- und Stadtbilder.

Der Baumschutz ist in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die meisten grösseren Schweizer Städte haben über das gesamte Baugebiet generelle verbindliche Baumschutzbestimmungen, in Agglomerationsgemeinden ist dies noch nicht flächendeckend der Fall. Ein Grundsatz des Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene ist es jedoch, dass Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten sollen (Art. 3 Abs. 3 RPG).

Der Bund beschäftigt sich bereits heute mit dieser Thematik. Im „Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» evaluiert der Bundesrat das Potenzial einer koordinierten Förderung von Bäumen in Form von «Urban Forestry» und Agroforstwirtschaft in ländlichen Gebieten. Im Landschaftskonzept Schweiz ist die Sicherung der Grünräume ein Ziel. 2021 wurde ein Konzept für die Förderung von Bäumen ausserhalb von Wäldern entworfen. Zudem bildet im Pilotprogramm „Anpassung an den Klimawandel“ die zunehmende Hitzebelastung in Siedlungsgebieten einen thematischen Schwerpunkt. In der laufenden Programmphase 2019-2022 unterstützt der Bund 15 Projekte zu diesem Thema. Unter anderem werden Baumaterialien, aber auch Bäume auf ihre kühlende Wirkung untersucht, die Verminderung der Hitzebelastung in Schulhäusern getestet oder Konzepte für die klimaangepasste Gestaltung von Quartieren und Agglomerationen entwickelt.

Im Zusammenhang mit den Herausforderungen in Bezug auf die Biodiversitäts- und Klimakrise stellt sich die Frage, wie wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst flächendeckend Eingang in die Gesetzgebung und Praxis finden können.

In diesem Zusammenhang stellt die Interpellantin folgende Fragen: 

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Zwischenerfolg von Initiativen zur Förderung des Baumbestandes in Siedlungsgebieten, insbesondere diejenigen, welche er in der Vergangenheit unterstützt hatte wie «Trees in Cities Challenge», «ArboCityNet»)?
2. Inwiefern spielt der biodiversitätsspezifische Wert eines Baumes (Messung z.B Mittels Biodiversitätsindex) eine Rolle beim Baumschutz in den Kantonen und Gemeinden?
3. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung von Grün- und Freihaltezonen in Bezug auf Fläche und Biodiversität, insbesondere in Gemeinden, die über wenig Wald oder über kein Landwirtschaftsgebiet verfügen?
4. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die in den diversen Pilotprogrammen gewonnene Erkenntnisse auf kantonaler und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden?
5. Welchen Beitrag leisten das Landschaftskonzept Schweiz und die Strategie Baukultur des Bundes bei der Förderung von Bäumen?