Eingereichte Frage: Als einziges demokratiepolitisches Instrument gegen das Atommülllager Nördlich Lägern bleibt ein schweizweites fakultatives Referendum. Die direktbetroffene Bevölkerung kann sich somit nur auf schweizweiter Ebene wehren.

Entspricht dies nach Ansicht des Bundesrates der demokratiepolitischen Tradition der Schweiz?

Antwort des Bundesrates: Das Parlament hatte sich bei der Beratung des Kernenergiegesetzes entschieden, das kantonale Veto aus dem Gesetzesentwurf zu entfernen. Eine Mitsprache der direktbetroffenen Bevölkerung sah es nicht vor. Da für den Bundesrat dies jedoch entscheidend ist, legte er im Konzept Sachplan geologische Tiefenlager den Einbezug der betroffenen Standortregionen fest (regionale Partizipation). Der Bundesrat stützte sich dabei auf Artikel 18 Zusammenarbeit der Raumplanungsverordnung. Dort steht, dass die zuständige Bundesstelle für einen möglichst frühen Einbezug von betroffenen Behörden sowie Organisationen und Personen sorgt, um allfällige Konflikte im Rahmen der Planung rechtzeitig erkennen und partnerschaftlich lösen zu können.