Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit an gewissen Tagen alle öffentlichen Plätze und Strassen inklusive Nationalstrassen der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch ohne privaten Motorfahrzeugverkehr gewidmet sind. Solche Tage sollen mindestens viermal pro Jahr durchgeführt werden.

Begründung: 

Der Verkehrssektor ist für rund 30% des Endenergieverbrauches verantwortlich und stellt einen Hauptbestandteil der Schweizer Abhängigkeit von fossilen Energien dar.

Laut Strassenverkehrsgesetz (SVG ; SR 741.01), Art. 2, Abs. 1, Bst. B ist der Bundesrat bereits heute ermächtigt, nach einer Anhörung der Kantone für alle oder einzelne Arten von Motofahrzeugen zeitliche, für die ganze Schweiz geltende Fahrverbote zu erlassen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in einer neuen Dringlichkeit aufgezeigt, weshalb eine souveräne Energieversorgung ohne fossile Energieträger auskommen sollte. Um Putins-Regime finanziell zu isolieren, muss Europa die Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren. Neben der direkten Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist die Schweiz auch indirekt von fossiler Stromerzeugung im Ausland abhängig.

Auch aus klimatechnischer Sicht setzten autofreie Tage ein wichtiges Zeichen. Rund 30% des CO2-Austosses ist auf den motorisierten Individualverkehr zurückzuführen. Indem an gewissen Tagen der öffentliche Raum bewusst für andere Verkehrsträger frei bleibt, kann die Bevölkerung für fossilfreie Mobilität sensibilisiert werden. Bereits während der Ölkrise 1973 nutzte der Bundesrat autofreie Sonntage als Mittel. Heute werden in einigen Städten autrofreie Tage oder Mobilitätswochen erfolgreich umgesetzt.