Eingereichte Frage:
Die bisherigen Pläne der SBB sahen vor, zur Kapazitätssteigerung auf der Strecke nach München Doppelstockzüge des Typs FV Dosto einzusetzen. Mit dem Verzicht auf die Wankkompensation können diese Züge die Fahrzeiten nicht einhalten, was ihren Einsatz nach München in Frage stellt.

– Kann der Bundesrat dies bestätigen?

– Ist er bereit, für kurzfristige punktuelle Ausbauten auf der deutschen Strecke finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen?

 

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Für den geeigneten Rollmaterialeinsatz sind grundsätzlich die Bahnen, im konkreten Fall die SBB und die Deutsche Bahn, verantwortlich. Der SBB-Doppelstockzug FV-Dosto war längerfristig als Rollmaterial für den EC Zürich-München vorgesehen. Hierzu wäre die Wankkompensation zur
Einhaltung der Fahrzeiten nicht nur in der Schweiz, sondern auch auf der deutschen Infrastruktur zwischen Lindau und Geltendorf erforderlich. Vom Verzicht auf die Wankkompensation ist somit nicht nur das Schweizer Netz, sondern auch die Verbindung nach München betroffen. Der heute eingesetzte Neigezug ETR 610/Astoro
kann die Fahrzeiten einhalten. Das Problem stellt sich somit erst, wenn diese Neigezüge nicht mehr eingesetzt werden.


Aufgrund der absehbaren Probleme wird im Rahmen der Prüfungen der Auswirkungen des Verzichts auf die Wankkompensation auch die Verbindung nach München mit einbezogen. Ausgeschlossen werden kann eine Mitfinanzierung von weiteren Ausbauten auf dem deutschen Streckenabschnitt durch die Schweiz. Dazu
besteht weder ein politischer Auftrag, noch stehen entsprechende Kredite zur Verfügung