Eingereichte Frage:
Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation 21.3569 mitteilt, wurden die Unterlagen für den Sicherheitsnachweis für das 1’000-jährliche Erdbeben von der Betreiberin des AKW Beznau nur teilweise eingereicht. Der Termin für die vollständige Einreichung ist September 2021.
– Wurde der Sicherheitsnachweis mittlerweile erbracht?
– Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein AKW, welches geforderte Mindestnachweise nicht erbringt, umgehend vom Netz genommen werden soll?

Antwort von Simonetta Sommaruga
1. Die Unterlagen wurden erst zur Hälfte eingereicht und diese befinden
sich in der Prüfung durch das ENSI. Die Frist für die Einreichung der restlichen Unterlagen läuft noch bis Ende
dieses Monats.
2. Die Ausserbetriebnahmekriterien für Schweizer Kernkraftwerke sind in Artikel 44 Absatz 1 der Kernenergieverordnung festgelegt. Den für eine Ausserbetriebnahme relevanten Nachweis für das 10 000-jährliche
Erdbeben haben die Kernkraftwerksbetreiber im Februar 2021 erbracht. Gelingt der in der Frage angesprochene Nachweis für das 1000-jährliche Erdbeben nicht, müsste die Betreiberin das Kernkraftwerk nicht sofort
vorläufig ausser Betrieb nehmen, sondern innert nützlicher Frist so nachrüsten, dass dieser Nachweis gelingt.