Derzeit läuft das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Lärmvorsorgeplan 2024-2028 des Flughafens Basel-Mulhouse, der vorgibt, die Lärmbelastung des Flughafens über die Landesgrenzen hinaus zu bekämpfen und zu mindern. Doch die skizzierten Lärmminderungsmassnahmen bestehen vor allem darin, deutlich mehr Starts und Landungen über dicht besiedeltes Schweizer Hoheitsgebiet abzuwickeln. 
Wie gedenkt der Bundesrat auf dieses Vorhaben zu reagieren, das auch ein binationales Abkommen tangiert?

Antwort  des Bundesrates: 
Rösti Albert, Bundesrat: Sehr geehrte Frau Nationalrätin Brenzikofer, beim Lärmvorsorgeplan handelt es sich um ein Instrument Frankreichs zur Begrenzung des Fluglärms bei Flughafenanlagen. Er wird von den dafür zuständigen französischen Behörden erstellt und periodisch aktualisiert. Die Aktualisierung des Vorsorgeplans für den Euro-Airport für die Periode 2024-2028 sieht keine Änderungen der Flugverfahren vor. Das Verhältnis der Starts und Landungen, welche Schweizer Gebiet betreffen, bleibt damit gegenüber heute unverändert.

Brenzikofer Florence (G, BL): Geschätzter Herr Bundesrat, mit dieser letzten Aussage gehe ich nicht einig, denn die Anzahl der Starts und Landungen hat auf der Piste 15 über Allschwil in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen. Was sagen Sie dazu?

Rösti Albert, Bundesrat: Es ist so, dass die Werte in den letzten Jahren witterungsbedingt jeweils um einige Prozent übertroffen wurden. Die schweizerischen Interessen bei der Erstellung des Lärmvorsorgeplans werden aber über den Einsatz von Vertretern des Bundesamts für Zivilluftfahrt und der beiden Basel im Verwaltungsrat des Euro-Airports sowie über das vorliegende Mitwirkungsverfahren direkt in den Prozess eingebracht.