Einschüchterungsklagen, auch bekannt als SLAPP (engl. Strategic Lawsuits Against Public Participation), sind ein Phänomen, das in der Schweiz und weltweit im Aufwind ist. SLAPP-Klagen verfolgen unter anderem das Ziel, missliebige Kritik zu unterbinden, Journalist:innen und NGOs mit Klagen zum Schweigen zu bringen und finanziell zu schaden. Der UNO-Sonderberichterstatter für Umweltschützer Michel Forst hielt am 8. August 2023 in einem Brief an den Bundesrat fest, dass Umweltschützer:innen in der Schweiz nach Artikel 3 (8) der Aarhus-Konvention vor SLAPP-Klagen geschützt werden sollten. Er verlangt „Auskunft über alle Rechtsvorschriften oder sonstigen Mechanismen, einschliesslich strafrechtliche oder gerichtliche Richtlinien, die in der Schweiz bestehen, um strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu verhindern oder Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) zu verhindern oder umgehend zu beseitigen.“ 

In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage: 
In der EU liegt eine Anti-SLAPP-Richtlinie vor, die am 27. Februar 2024 vom EU-Parlament formell gutgeheissen wurde und voraussichtlich Ende April offiziell veröffentlicht wird. Was gedenkt die Schweiz zu unternehmen, um die Schweizer Zivilgesellschaft besser vor SLAPPs zu schützen?