Das SBFI hat in seiner News 1/23 darauf hingewiesen, dass die Rating-Studie des WWF «Nachhaltigkeit an Schweizer Hochschulen» aus dem Jahr 2021 von strategischer Bedeutung ist und die meisten Hochschulen den Nachhaltigkeitsansatz unterschiedlich, jedoch konsequent in ihre Qualitätsentwicklung integrieren. Diese systemische Ausrichtung der Nachhaltigkeit fehlt bisher in der Qualitätsentwicklung der Anbieter der Berufsbildung gemäss Art. 8 des Berufsbildungsgesetzes. Das SBFI erstellt gemäss Art 3 BBV eine Liste mit Methoden zur Qualitätsentwicklung in den einzelnen Bereichen der Berufsbildung (u.a. berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, Beratung), die periodisch überprüft wird.

Aus diesem Grund stellt die Interpellantin folgende Fragen: 

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Umsetzung einer nachhaltige Entwicklung zum unerlässlichen Bestandteil der Qualitätsentwicklung nicht nur bei den Hochschulen, sondern auch in allen Feldern der Berufsbildung werden soll?
2. Ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass die Charta Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung mit Zielen und Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung erweitert werden?
3. Ist der Bund bereit, die Liste der Methoden zur Qualitätsentwicklung mit Kriterien der Nachhaltigkeit in der periodischen Überprüfung gem. Art. 3 BBV zu erneuern?
4. Wie stellt der Bundesrat beispielsweise in der Landwirtschaft sicher, dass die agrarpolitischen Ziele zur Nachhaltigkeit bei den Anbietern der Berufsbildung nicht nur im Unterricht, sondern auch im gesamten Ausbildungsbetrieb (Schulleitbilder, Schulentwicklung, Reporting und Controlling, in der Schulorganisation und -leitung, bei den Stakeholdern) verankert wird.
5. Ist der Bundesrat bereit, mit Förderbeiträgen Anbieter der Berufsbildung gemeinsam mit den Organisationen der Arbeitswelt zu ermutigen, mit Pilotprojekten eine systematische Verankerung der Nachhaltigkeit in der Schulkultur von Berufsfachschulen zu erproben?