Der Bundesrat wird beauftragt, eine befristete Gesetzgebung auszuarbeiten, welche die Fristen bei
Zahlungsrückstand des Mieters verlängert. Für Geschäftsmieter*innen, welche nachweislich
aufgrund wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie in Zahlungsverzug geraten, soll der
Kündigungsschutz und die Zahlungsfrist für fällige Mietzinsen bis mindestens Dezember 2021
verlängert werden. In diesem Zusammenhang soll ein Härtefallfonds für Vermieter eingerichtet
werden, welcher zinslose Darlehen für einen angemessenen Zeitraum ermöglicht.

Begründung:
Die Fristverlängerung, welcher der Bundesrat in seiner Notverordnung COVID-19-Verordnung Miete
und Pacht bestimmt hat, soll bis Dezember 2021 verlängert werden. Diese Verlängerung soll für
Geschäftsmieter*innen gelten, welche nachweislich aufgrund der Coronakrise und den
entsprechenenden wirtschaftlichen Auswirkungen gelten. Für Vermieter*innen, welche aufgrund der
gestundeten Mieten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, soll ein Härtefallfonds zinslose Darlehen
vergeben. Unabhängig von Mieterlassen, braucht es eine Verlängerung der Fristen. Denn einerseits
werden sich die Umsätze längere Zeit nicht auf dem Niveau vor der Krise einpendeln, andererseits
müssen Kündigungen im Interesse unserer Volkswirtschaft so tief wie möglich gehalten werden.