Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu treffen, die auf eine koordinierte, effiziente und nachhaltige Entwicklung von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg abzielen, um ihre schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu verringern und letztendlich zu beseitigen.Der Bundesrat wird beauftragt, [einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen]…

Begründung: 

Der Bundesrat stellt bereits heute fest, dass eine Festlegung von einheitlichen Anforderungen und Zielen durch den Bund zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Ressourcen in der Schweiz beitragen würde. Dies würde auch eine koordinierte, effiziente und vor allem nachhaltige Entwicklung über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen hinweg ermöglichen.

Mit vorliegender Motion wird der Bundesrat aufgefordert, seinen eigenen Empfehlungen zu folgen, indem er eine Bundesverordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsakt zum Thema Verpackungen ausarbeitet und verabschiedet, in der/in dem die gewünschten Entwicklungen wie die Förderung der Recyclingfähigkeit, die Verwendung von Recycling-Materialien oder wiederverwertbarer Verpackungen oder auch die Abschaffung von Überverpackungen und nicht wesentlichen Verpackungen (z. B. zur Verpackung von kostenlosen Werbeartikeln) festgeschrieben werden.

Diese Verordnung soll auch die getrennte Sammlung, die Wiederverwertung (inkl. möglicher Quoten für die stoffliche Verwertung), die Finanzierung sowie andere Aspekte regeln, die im Verpackungsmarkt und beim Lebenszyklus von Verpackungen von Bedeutung sind.