Der Bundesrat wird beauftragt, den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) so anzupassen,
dass ein weiterer Kapazitätsausbau zur Abfertigung von Flügen an Landesflughäfen Basel-Mulhouse,
Genf und Zürich unzulässig ist. Bis der durch die Schweizer Flugverkehr verursachte CO2-Austoss ein
Drittel des Ausstosses des Referenzjahres 2018 beträgt, sollen keine Ausbauten wie beispielsweise
Verlängerungen oder Neubau von Pisten und Neubau von Terminals vorgenommen werden.

Begründung:
Der Flugverkehr gehört zu den grössten Verursachern von Treibhausgasen und weist eine hohe
Wachstumsrate auf. Im Jahr 2018 wurde durch in der Schweiz getanktes Kerosin total 5,74 Tonnen
CO2 emittiert. Hinzu kommt die Klimawirkung der Kondensstreifen und der daraus entstehenden
Zirruswolken, welche als gravierend eingeschätzt werden müssen. Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel
des Bundesrates, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null abzusenken. Obwohl der
Flugverkehr aus dem Pariser-Abkommen ausgeklammert ist, zeigt gerade das wegweisende
Heathrow-Urteil, dass die Steigerung der Flugkapazitäten unvereinbar mit Klimaschutzmassnahmen
sind. Die Luftfahrtpolitik des Bundesrates soll im Einklang mit der allgemeinen Stossrichtung und den
Zielen des Weltklimaabkommens von Paris (COP21) stehen. Das Erreichen dieser Ziele ist nur
realistisch, wenn ein weiteres Wachstum im Flugsektor verhindert wird. Im neuesten Sachplan hält
der Bundesrat selbst fest, dass massive Schwächen im Umweltbereich bestehen. Für alle drei
Landesflughäfen bestehen konkrete Ausbaupläne. Angesichts der erwähnten Ergebnisse der
Wissenschaft ist es notwendig diesen ökologischen Unsinn zu stoppen. Ein Moratorium beim Ausbau
von Flughafenkapazitäten wäre ein klares Signal an die Bevölkerung, Flughafenbetreiber und
Fluggesellschaften, dass die künftige Entwicklung des Verkehrs in der Schweiz auf klimaverträgliche
Art und Weise erfolgen muss.