Der Bundesrat wird eingeladen, finanzielle Anreize (z.B Gebührenbefreiungen) für Geschäftsmodelle wie Sharing-, Leih-, Tausch- und Mietsysteme zu prüfen. Solche Modelle müssen gefördert werden, da sie den Ressourcenverschleiss reduzieren und zu längeren Nutzung von Geräten beitragen.

Begründung: 

Mit 716 kg Abfall pro Person hat die Schweiz eines der höchsten Siedlungsabfallaufkommen der Welt. Davon werden laut dem BAFU knapp 53 % rezykliert. Nebst Massnahmen im Bereich des Rohstoffabbaus, dem Produktedesign und der Abfallbewirtschaftung braucht es auch Anreize die Art der Nutzung der Geräte zu optimieren. Für viele Geräte lohnt es sich auch aus Sicht der Konsument*innen kaum, diese selbst zu besitzen, da sie nur zu sehr spezifischen Zeiten auch wirklich gebraucht werden. Klassisches Beispiel ist die Bohrmaschine, welche eine durchschnittliche effektive Nutzungsdauer von nur 11 Minuten hat. Bei elektronischen Grossgeräten hat sich die durchschnittliche Laufdauer von elektronischen Grossgeräten im Zeitraum 2004-2014 von 14 auf 13.1 Jahre reduziert.

Mit der Förderung von Geschäftsmodellen, welche auf Mieten und nicht auf Kaufen basieren, haben Hersteller einen Anreiz langlebige Produkte, die weniger anfällig auf Störungen sind, in den Umlauf zu bringen. Bei einem klassischen Kauf ist dies nach Ablauf der Garantiefristen nicht der Fall. Gleichzeitig stärken solche Geschäftsmodelle die Rechte und die Kaufkraft der Konsument*innen.