Heranwachsende zwischen 16 und 24 Jahren befinden sich in einer besonders vulnerablen Phase. Sie durchlaufen eine Reihe psychosozialer Veränderungen, werden autonom, entwickeln ihre eigene Persönlichkeit und beschäftigen sich mit der Zukunft. Bis Mitte 2023 wird der Bundesrat in Erfüllung des Postulates dringlichen Bericht die Situation in Bezug auf die psychische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzuzeigen und auch konkrete Massnahmen zur Wahrung der psychischen Gesundheit und zur Versorgungssicherstellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (insb. Studierende) aufführen.

Eine Studie aus dem Jahr 2020 identifiziert diverse Schwachstellen bei der Transitionversorgung, also bei der Versorgung von Jugendlichen beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenalter. Gesetzliche, budgetäre, tarifliche, fachdisziplinäre und versorgungskonzeptionelle Unterschiede und Abgrenzungen, die sich mit der Statusänderung der Patientinnen und Patienten beim 18. Geburtstag ergeben, sowie ein fehlender Veränderungsdruck und Anreiz im Schweizer Gesundheitsmodell und der Politik verhindern eine zielgerichtete Entwicklung. Bei Expert:innen herrscht ein Konsens, dass für psychisch kranke Adoleszente in der Transitionsphase schweizweit eine kritische Versorgungslücke besteht. Diverse Massnahmen könnten die Versorgungslücke entschärfen, so beispielsweise die bessere Vergütung spezifischer Leistungen. Angepasste Tarife könnten das Einrichten spezifischer transitionspsychiatrischer Angebote zu einer optimierten Behandlung von jungen Patientinnen und sowie den Austausch zwischen Erwachsenen-Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie fördern.

Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen: 

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Transitionsversorgung (Übergang Jugendliche, junge Erwachsene) in der Schweiz?
2. Im Jahr 2020 identifizierte eine Studie «gravierende Versorgungslücken» in diesem Bereich. Welche Massnahmen haben der Bund und die Kantone seither ergriffen, um diese Versorgungslücke zu bewältigen?
3. Mit welchen Massnahmen kann aus Sicht des Bundesrates die Transitionsversorgung verbessert werden?
4. Braucht es aus Sicht des Bundesrates eine Anpassung der tariflichen Strukturen?