Eingereichter Text
Die Öv Gratisnutzung endet per 31. Mai 2022. Die Alliance Swiss Pass begründet den Entscheid, dass die BAZ und die Sozialhilfebehörden den Kriegsvertriebenen aus der Ukraine weiterhin Fahrausweise ausstellen können.
1. Gibt es eine Übersicht, welche Regelungen für Geflüchtete mit Status F, N, B, C, S gelten?
2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass für alle mit Status F, N, B, C, S die gleichen Regelungen gelten sollen?
3. Gelten auch für die Ein-und Durchreise dieselben Bestimmungen für alle?


Antwort des Bundesrates vom 07.06.2022

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass für Personen mit den Stati F, N, B, C und S dieselben Regelungen betreffend die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gelten sollen. Für Personen, die zu einem Termin ins Staatssekretariat für Migration (SEM) vorgeladen werden oder vom Bundesasylzentrum in den zuständigen Kanton reisen müssen, stellt das SEM ein Ticket für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus. Für Personen, die sich bereits im Kanton aufhalten, gelten die kantonalen Regelungen. Darüber hinaus kann der Website von Alliance Swisspass entnommen werden, dass die Einreise zum Bestimmungsort in der Schweiz und die Durchreise für aus der Ukraine geflüchtete Personen vorderhand kostenlos bleibt. Für alle anderen
Reisen müssen seit dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise gekauft werden.