Stärkung der Berufsbildung und Bekämpfung des Fachkräftemangels
Der Bundesrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen und gesetzliche Vorgaben zu verankern, um die Ausbildungsqualität in den Ausbildungsbetrieben weiter zu steigern (z.B. in der Form einer periodischen Weiterbildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner).
Die duale Berufsbildung steht vor grossen Herausforderungen. Branchenübergreifend werden durchschnittlich rund 25% der Lehrverträge jährlich aufgelöst und viele Lernende bestehen das Qualifikationsverfahren nur knapp. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für eine allgemeinbildende Schule. Viele Lehrstellen bleiben unbesetzt. Jugendliche, die sich für die duale Ausbildung entscheiden, müssen darum bestmöglichst von den Lehrbetrieben ausgebildet und begleitet werden.
Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind zentrale Akteure in der Berufsbildung und tragen massgeblich zur Qualität der Ausbildung und zu einem erfolgreichen Lehrabschluss bei. Dies zeigen u.a. aktuelle Studien der EHB. Es gibt zudem ergänzend in vielen Betrieben Praxisbildende, welche ebenfalls direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Ausbildung haben. Die Begleitung der Lernenden umfasst weitaus mehr als die reine Wissens- und Knowhow-Vermittlung. Ebenso tragen die Berufsbildnerinnen und Praxisbildenden dazu bei, Jugendliche beim Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt und den damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu begleiten.
Bislang existieren obligatorische Grundkurse (mindestens 40-stündigen Kurs, BBV Art. 40), die zur Tätigkeit als Berufsbildnerin/Berufsbildner berechtigen. Für weiterführende Qualifikationen gibt es zum Teil branchenspezifische Angebote und Weiterbildungen. Flächendeckende periodische Weiterbildungsverpflichtungen wie es z.B. in J&S-Kursen oder vielen pädagogischen Berufen üblich ist, existieren nicht.
Die Steuerung der Berufsbildung erfolgt im Verbundsystem. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben und Massnahmen erfordert eine Abstimmung und Koordination zwischen dem Bund und den beteiligten Akteuren der Berufsbildung.