Gemäss Angaben des Betreibers ist das AKW wegen entdeckter Sicherheitsdefiziten bis Ende Februar 2026 abgeschaltet. Die Betreibergesellschaft KKG AG nennt “gestiegene Anforderungen” der Aufsichtsbehörde als Grund für die erforderlichen Nachrüstungen. Das ENSI gibt an, dass sich im vorliegenden Fall die regulatorischen Anforderungen an die Funktion der technischen Einrichtungen nicht geändert haben.

Worauf beruht der unterschiedliche Standpunkt bezüglich regulatorischer Anforderungen?

Antwort des Bundesrates: 

Die Schweizer Kernkraftwerke leisten heute einen wichtigen Beitrag für eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftlich tragbare Stromversorgung. Bei den Anforderungen der Aufsichtsbehörde handelt es sich nicht um neue regulatorische Anforderungen, sondern um die Anwendung von neuen Berechnungsmethoden entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Diese neuen Berechnungsmethoden führten zur Identifikation einer mutmasslichen Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem des Kernkraftwerkes Gösgen, die Auswirkungen auf die Beherrschung von Störfällen haben könnte. Dabei handelt es sich um sehr unwahrscheinliche Störfälle, die aber dennoch eine Grundlage für die sicherheitstechnische Auslegung der Anlage darstellen. Diese sogenannten Auslegungsstörfälle müssen beherrscht werden.