Fragestunde: «Pesticide Secrets» welcher Zeitplan hat die Schweiz?
Der Bundesrat schreibt auf die Frage 24.7536, dass alle Produkte mit den Wirkstoffen Buprofezin und Fluazinam nach Abschluss des EU-Erneuerungsverfahrens überprüft werden. Dasselbe gelte für Produkte, die Glyphosat enthalten.
– Wann endet das Verfahren in der EU?
– Was ist der Zeitplan für die Überprüfung von Buprofezin und dem PFAS-haltigen Fluazinam in der Schweiz?
– Wann ist die Zulassungsüberprüfung glyphosathaltiger Produkte in der EU abgeschlossen?
– Was ist hier der Zeitplan für die Schweiz?
Antwort des Bundesrates:
Die Situation ist im Vergleich mit der Antwort auf die Frage Baumann Kilian 24.7536 «Pesticide Secrets – was ist der Stand der Dinge?» nach wie vor unverändert: In der EU sind die Verfahren zur Genehmigungserneuerung der beiden Wirkstoffe Buprofezin und Fluazinam nach wie vor im Gange.
Auch bezüglich der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist die Situation in der EU unverändert. Die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wurde in der EU 2023 erneuert. Dabei wurde auch die Studie zur Entwicklungsneurotoxizität der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beurteilt und bei der Festlegung der humantoxikologischen Referenzwerte berücksichtigt. Auch unter Berücksichtigung dieser Studie ist die Beurteilung der Toxizität von Glyphosat für den Menschen unverändert. Die Zulassungsüberprüfung der glyphosathaltigen Produkte verzögert sich derzeit in der EU, da hierfür die Ergebnisse von laufenden Studien zum Rückstandsverhalten abgewartet werden müssen.
Mit der am 1.12.2025 in Kraft tretenden, totalrevidierten Pflanzenschutzmittel-verordnung (PSMV; SR 916.161.) wird die gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz abgeschafft und stattdessen eine zeitliche Befristung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass diese regelmässig auf Basis der jeweils gültigen, aktuellen Zulassungsanforderungen überprüft werden können.