Im Hinblick auf die angekündigte Botschaft stellen sich folgende Fragen:
– Kann der Bundesrat den Halbstundentakt auf den IR-Linien Basel-Zürich und Bern-Luzern verbindlich zusichern und – wenn ja – auf welchen Zeithorizont?
– Kann die bis 2015 bestehende umsteigefreie Direktverbindung Basel-Genève  (Postulat Imark 24.3071) wieder eingeführt werden und – wenn ja – bis wann?
– Welche Massnahmen (analog Arc Lémanique, Zürich und Tessin) sind zur Verbesserung der S-Bahnangebote in Basel und Bern vorgesehen?