Fragestunde: Aufnahme von PFAS-spezifische Werte in der Altlasten-Verordnung: Was ist der Zeitplan?
In seiner Stellungnahme zu meinem Postulat 23.3804 schreibt der Bundesrat: «Aktuell wird in Erfüllung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» geprüft, welche Werte für Per- und Polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in die AltlV aufzunehmen sind».
Bis wann werden diese Werte ermittelt, in der Verordnung aufgenommen und publiziert?
Antwort des Bundesrates:
Die Motion Maret beauftragt den Bundesrat, in verschiedenen Verordnungen PFAS-Werte einzuführen, namentlich in der Abfallverordnung, der Altlasten-Verordnung, der Verordnung über Belastungen des Bodens sowie in der Gewässerschutzverordnung. Die Herleitung der Werte muss für jede Verordnung eigenständig erfolgen.
In den Bereichen Boden und Gewässer müssen für die Festsetzung der Werte zuerst die Grundlagen erarbeitet werden. Bei den mit PFAS belasteten Standorten stützt sich das BAFU auf Abklärungen der Kantone, die eine erste grobe Abschätzung ihrer Situation erstellen. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich 2025 erwartet. Auf dieser Grundlage wird das BAFU einen Wertevorschlag für eine Anpassung der Altlasten-Verordnung und die Abfallverordnung erarbeiten, die anschliessend bei den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geht.