Die Ernennung des Nuntius geht auf eine Praxis zurück, die der Bundesrat vor 70 Jahren formalisierte.
– Ist der Bundesrat bereit, den Nuntius einzuberufen oder andere diplomatische Massnahmen zu ergreifen, um ihn zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Straftaten anzuhalten?
– Ist es nach wie vor angezeigt, dass dem Nuntius die Rolle des Doyens des diplomatischen Corps zukommt?

Antwort des Bundesrates: 

Wie der Bundesrat bereits letzte Woche zum Ausdruck gebracht hat, erwartet er von der katholischen Kirche eine rasche und gründliche Aufarbeitung sowie eine effektive Missbrauchsbekämpfung. Nun obliegt es den zuständigen Justizbehörden und Kirchengremien, die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Abklärungen vorzunehmen.

Da der Heilige Stuhl nicht Mitglied des Rechtshilfeübereinkommens des Europarats ist, würde ein allfälliges Rechtshilfeersuchen vom Bundesamt für Justiz gestützt auf das Rechtshilfegesetz übermittelt werden. Die Schweizerische Botschaft beim Heiligen Stuhl nimmt die Missbrauchsthematik in ihren Gesprächen im Vatikan auf.

Wie bereits in der Antwort auf die Frage 23.7555 mitgeteilt, ist es Sache des in der in Schweiz akkreditierten Diplomatischen Corps, seinen Doyen zu wählen.