Die Kraftwerksbetreiberin Axpo hat entschieden, dass Block 2 des Kernkraftwerks noch bis 2032 und Block 1 noch bis 2033 laufen werden. Danach sollen sie außer Betrieb genommen und stillgelegt werden. Somit wird Beznau bei der Abschaltung auf 64 Jahre Stromproduktion kommen. Die Axpo schreibt weiter, dass ein über 2033 hinausgehender Betrieb nach sorgfältiger Abwägung der technischen, organisatorischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte verworfen wurde.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Sicherheit der beiden Kernkraftwerke?
  2. Wie hat sich die Versprödung des Stahlcontainments (vgl. IP 21.3569) bzw. Spannungsrisskorrosionen (vgl. IP 24.3644) entwickelt?
  3. Welche Nachrüstungen müssen aus Sicht des Bundesrates gemacht werden, damit die Sicherheit bis 2033 gewährleistet ist?
  4. Wie lange könnten die Kernkraftwerke sicher betrieben werden, wenn keine Nachrüstungen mehr gemacht würden?
  5. Wieso wird zuerst Beznau II und erst ein Jahr später das ältere Beznau I vom Netz genommen?
  6. In der Stellungnahme auf die Motion 24.4035 hat der Bundesrat gesagt, die Axpo hätte für ihre Atomkraftwerke Leibstadt und Beznau mittlerweile neue Uranlieferverträge abgeschlossen. Der Energiekonzern hat aber vor Kurzem gegenüber dem SRF selbst zur Kenntnis gegeben, dass die Verhandlungen für Leibstadt noch laufen und es bezüglich Beznau überhaupt keine Absicht gibt den bestehenden Liefervertrag zu kündigen. Was ist die Situation zu den Lieferverträgen mit Beznau? Wird der laufende Liefervertrag für Uran aus Russland für Beznau I und II noch verlängert oder umfasst der gültige Liefervertrag der Betriebshorizont bis 2033? Würde sich ein Wechsel zu einem weniger problematischen Lieferanten bei einem Weiterbetrieb bis 2033 nicht anbieten?
  7. Die Axpo hat bekannt gegeben, noch CHF 350 Millionen in den Weiterbetrieb des AKW Beznau zu investieren. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden mit diesem Geld realisiert?