1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei der Umsetzung der IK erhebliche Lücken bestehen?
2. Ist der Bundesrat bereit, eine Gesamtstrategie gegen Geschlechterbezogene Gewalt zu verabschieden und wann soll dieser Schritt erfolgen?
3. Wie können die grossen Lücken geschlossen werden resp.wie können die Kantone stärker in die Verantwortung gezogen werden?
4. Wie kann der Bundesrat gewährleisten, dass wir die vom Europarat empfohlene Norm umsetzen (ein Familienzimmer pro 10 000 Einwohner:innen)?
5. Wie können neue Schutzplätze adäquat finanziert werden?
6. In welchen Teilen der Schweiz sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf zur Errichtung neuer Häuser, respektive zur Erweiterung der bestehenden Angebote und zur Schliessung der vorhandenen Lücken?
7. Der Bundesrat erarbeitet einen nationalen Aktionsplan zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt. Wird auch in diesem Kontext die Errichtung von Schutzhäusern für LGBTIQ+-Menschen berücksichtigt?

Der Bund hat am 26. September 2025 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) veröffentlicht. Die Fachstellen und NGOs haben aus Sicht der Zivilgesellschaft Bilanz gezogen und am 28. Oktober 2025 einen Parallelbericht veröffentlich. Dieser zeigt deutlich: Die Schweiz schneidet bei der Umsetzung der Konvention ungenügend ab. Es fehlt an einer kohärenten nationalen Strategie, an ausreichenden finanziellen Mitteln sowie an einer systematischen Koordination zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft. Besonders kritisch sind die Defizite beim Schutz und der Unterstützung vulnerabler Gruppen wie etwa behinderte, geflüchteter oder LGBTIQ+-Personen.
Die starke Zunahme an geschlechterbezogener Gewalt im Jahr 2025 zeigt, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bereich Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination noch erhebliche Lücken bestehen. Es fehlt an Schutzunterkünften, insbesondere in ländlichen Gebieten.