Tagesschulen und schulergänzende Tagesstrukturen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit, gleichzeitig gewinnen sie angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung, wie das Beispiel aus Zürich zeigt. Heute fehlt eine schweizweite Übersicht über Angebot, Ausgestaltung und Nutzung. Trotz Vorgaben im HarmoS-Konkordat erschwert die föderale Zuständigkeit eine Vergleichbarkeit der Angebote.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Verfügt der Bund – das Bundesamt für Statistik – über eine Übersicht zu Tagesschulen und Tagesstrukturen in Kantonen und Gemeinden?
  2. Wie werden „Tagesschule“ und „Tagesstrukturen“ definiert, und wie unterscheiden sich diese Begriffe zwischen den Kantonen? Wer beaufsichtigt die Betreuungen und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu? 
  3. Welche Erkenntnisse bestehen zur Verbreitung von modularen gegenüber gebundenen Modellen (z. B. Berner vs. Zürcher Ansatz)?
  4. Welche Rolle spielen Privatschulen in diesem Bereich, und liegen dazu Zahlen vor?
  5. Gibt es Unterschiede zwischen der Deutschschweiz und der Romandie?
  6. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf Chancengerechtigkeit sowie die bessere Abstimmung von Bildung und Betreuung – bei Datengrunlagen, Begriffsdefinitionen oder Koordination?
  7. Sieht der Bund einen Mehrwert darin, auch im Bereich der schulergänzenden Kinderbetreuung ein Gesetz auf Bundesebene zu erlassen?