Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Der Nationalrat will Preisbindungsklauseln von Anbietern wie Booking.com künftig verbieten. 

Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat verschiedene Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit 109:70 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss des Solothurner Mitte-Ständerats Pirmin Bischof aus dem Jahr 2016 zurück, den das Parlament ein Jahr später an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.

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Geht es nach dem Nationalrat, sollen in Zukunft alle Paritätsklauseln verboten werden, also auch Verfügbarkeitsund Konditionenparitätsklauseln. Mit 98:88 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer einem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-N) zu und ging damit weiterals der Bundesrat. Grosse Plattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittelgrossen Beherbergungsbetrieben ihre Regeln zu diktieren, lautete der Tenor. Die Schweizer Hotels und auch die Konsumentinnen und Konsumentenmüssten deshalb geschützt werden. Auch in den meisten Nachbarländern seien Paritätsklauseln untersagt, sagte Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne, Basel-Landschaft). Ziehe die Schweiz nicht mit, seien die hiesigen Beherbergungsbetriebe im Nachteil.

Nur die Vorteile im Fokus

SVP, FDP und GLP wollten mehrheitlich vom Preisbindungsverbot nichts wissen. Es werde eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen, machte die Minderheit geltend. Konsequenterweise müsste eine branchenübergreifende Lösung diskutiert werden. Judith Bellaiche (Zürich, GLP) hob zudem den Nutzen von Buchungsplattformen hervor. Erst dank solcher Plattformen erschienen Schweizer Hotels auf dem Schirm von Kundinnen und Kunden aus dem Inund Ausland. «Alle wollen von den Plattformen profitieren, aber niemand will für die Dienste bezahlen», kritisierte sie. Mit Verboten werde der Wettbewerb behindert, befand Pirmin Schwander (SVP, Schwyz). Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend. So könnten die Hoteliers weiterhin auf verschiedenen Onlineplattformen unterschiedliche oder den Kunden per Mail, am Telefon oder an der Rezeption auch günstigere Preise anbieten.

Zivilrecht, nicht Strafrecht Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Schweizer Hoteliers «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Die Plattform verlange etwa keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr, keine minimale Vertragsdauer, und die Kommission würden nur fällig, wenn ein Kunde buche und im Hotel auch übernachte.

Trotzdem hat der Nationalrat nun gehandelt. Die neuen Regeln betreffen jedoch nur das Zivilrecht und enthalten keine strafrechtliche Sanktion. Eine linke Minderheit scheiterte mit dem Ansinnen, dass Verstösse gegen das Verbot von Paritätsklauseln auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden sollten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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