Fragestunde vom 06.02.23

1. Inwiefern ist eine Sanierung der teilweise auf der Ergolz verlaufenden A22 Liestal-Lausen mit der Gewässerschutzgesetzgebung vereinbar?

2. Welche weiteren Lärmschutzmassnahmen sind neben den im Abschnitt Lausen angekündigten Massnahmen geplant?

3. Welche Überlegungen liegen von Seiten des Bundes bereits vor, um den wertvollen Natur- und Siedlungsraum von der teilweise auf der Ergolz verlaufenden Fahrspur zu befreien?

Antwort von Bundesrat Albert Rösti: 

Rösti Albert, Bundesrat: Die Sanierung der bestehenden A22 zwischen Liestal und Lausen ist vereinbar mit dem Umwelt- und Gewässerschutzgesetz, da voraussichtlich keine Veränderungen an der bestehenden Anlage vorgenommen werden. Die Umweltauswirkungen werden jedoch im Rahmen des Projekts detailliert geprüft. Falls notwendig, werden Massnahmen definiert, um eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen. Zusätzlich zu den bereits genehmigten Lärmschutzmassnahmen im Abschnitt Lausen wird zum Schutz der
Bevölkerung auf dem gesamten Abschnitt der A22 zwischen Liestal und Lausen ein lärmarmer Belag eingebaut. Mit dem vorliegenden Projekt kann die A22 gesetzeskonform instandgesetzt werden. Die Belastungen für die Bevölkerung können reduziert werden. Eine alternative Linienführung der A22 zwischen Liestal und Lausen ist zurzeit nicht geplant.