Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen und Bericht zu erstatten, inwiefern bei den Bahnunternehmen die Infrastruktur und andere Bauten (grosse Bauten wie Depots für Rollmaterial, Werkstätte, Lärmschutzwände, Rangierbahnhöfe, Gleisanlagen, Perrondächer etc) zur Sonnenenergiegewinnung genutzt werden können. Dabei ist namentlich zu prüfen, ob für die nächsten 4-jährigen Leistungsvereinbarungen (2025 – 2028) zwischen dem Bund und den jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen entsprechende Vorgaben (inkl. Finanzierung) vorzusehen und entsprechend Ziele zu vereinbaren sind.

Begründung: 
Die SBB will selbst bis 2030 die Treibhausgasemissionen halbieren und bis 2040 um über 90% senken. werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die SBB wie die anderen Transportunternehmen auf erneuerbare Energien. Der Stromverbrauch aller Verkehrsunternehmen liegt bei etwa 2,7 TWh.

Auch wenn der überwiegende Teil dieser Energie die Bahnunternehmen selbst produzieren, so darf dies kein Grund sein, nicht auch selbst mehr Energie zu produzieren, wo dies möglich und sinnvoll ist. Denn gleichzeitig gibt es ein grosses Potential, Flächen der Bahninfrastruktur (Lärmschutzwände, Rangieranlagen, Depotdächer, Perronanlagen etc.) selbst für die Energiegewinnung zu nutzen.