Fragen bezgl. den Vorkommnissen im BAZ Bässlergut
1. Wie viele Gewaltvorfälle in BAZ mit dem Sicherheitspersonal sind
schweizweit aktenkundig?
2. Wie sieht das Präventionskonzept des SEM aus?
3. Was sind die Anforderungen, die das SEM an Sicherheitspersonal in BAZ
bei der Ausschreibung stellt?
4. An wen können sich die von Gewalt betroffenen Bewohne*rinnen in ihrer
Muttersprache wenden?
5. Gibt es ein internes Meldesystem, wenn andere Mitarbeiter*innen von
Übergriffen erfahren und wie werden diese „Whistleblower“ geschützt?
Antworten des Bundesrates vom 08.06.2020

Antworten des Bundesrates 

1. Im Jahr 2020 wurden bis dato 233 Ereignisse im Zusammenhang mit tätlichen
Auseinandersetzungen rapportiert, was sich in der Bandbreite der letzten 4 Jahre
bewegt. Die Sicherheitsdienstleister werden bei körperlichen Auseinandersetzungen
immer aktiv und stellen so den Schutz aller Beteiligten sicher. Hinweisen auf ein
mögliches Fehlverhalten des Sicherheitspersonals geht das SEM systematisch nach.
Es sind jedoch in den 4 vergangenen Jahren nur 3 Fälle aktenkundig, in denen
Vorwürfe wegen körperlichen Übergriffen durch das Sicherheitspersonal erhoben
wurden. In diesen drei Fällen wurden die betroffenen Mitarbeiter für Dienste im
Auftrag des SEM gesperrt.

2. Jedes Bundesasylzentrum verfügt entweder bereits über ein Konzept zur
Gewaltprävention oder erarbeitet ein solches im Verlaufe dieses Jahres. Darin
werden Situationen analysiert, welche zu Gewaltvorfällen führen können und
entsprechende Massnahmen zur Gewaltverhinderung aufgezeigt. So soll etwa
bereits bei der Zimmerbelegung Rücksicht auf die individuelle Situation der
Gesuchstellenden genommen werden und das Personal im Sicherheitsbereich wird
spezifisch geschult.

3. Die Anforderungen an sämtliche Mitarbeitenden der in den Bundesasylzentren
tätigen Sicherheitsfirmen werden bei Vertragsabschluss im Detail vereinbart. Das
SEM geht dabei über die Anforderungen der Verordnung über den Einsatz privater
Sicherheitsfirmen durch den Bund hinaus. Das eingestellte Personal muss besonders
hohe Kommunikations- und interkulturelle Kompetenzen haben und über vertiefte
Kenntnisse der Grundrechte und des Persönlichkeitsschutzes verfügen.
Ordnungsdienstpersonal muss zudem in verbaler Deeskalation und erster Hilfe
geschult sein sowie gesundheitliche Risiken der Gewaltanwendung beurteilen
können. Sämtliche Anforderungen sind nachzuweisen und werden periodisch
aufgefrischt.

4./5. Für Asylsuchende wie auch Mitarbeitende, die von Gewalt betroffen sind oder
davon erfahren haben, gibt es in jedem BAZ eine spezifisch designierte
Ansprechperson. Das SEM organisiert bei Bedarf auch entsprechende Dolmetscher.
Zudem sind in allen BAZ unabhängige Seelsorger anwesend und seit 01.März 2019
auch Rechtsvertreter, an welche sich alle Asylsuchenden jederzeit wenden können.