Vor Beginn der Sanierung des Hauenstein-Bahntunnels wurde von Sicherheitsexperten Kritik laut, dass bei der Renovation keine Notausgänge mit Rettungsstollen geplant seien.
Wurden die Notausgänge neben der Erneuerung und Modernisierung der Vorrichtungen zur Tunnelselbstrettung (Handlauf und Notbeleuchtung) nachträglich in den Sanierungsplänen des BAV aufgenommen?

Antwort des Bundesrates: 

Rösti Albert, Bundesrat:

Der 8,1 Kilometer lange Hauenstein-Basistunnel wurde in den Jahren 1911 bis 1917 erstellt und verfügt wie damals üblich über keinen Sicherheits- und Rettungsstollen. Das vom Bundesamt für Verkehr genehmigte Projekt umfasst die Sanierung und Instandsetzung des Basistunnels für eine Nutzung von weiteren 25 Jahren. Dazu gehören neben Fahrbahn, Fahrleitung und Entwässerung auch die Erneuerung und Modernisierung der Einrichtungen für die Selbstrettung wie Handlauf und Notbeleuchtung. Zudem werden Tunnelgewölbe, Personenschutznischen und ein Lüftungsschacht erneuert.
Bei der Sanierung des Hauenstein-Basistunnels handelt es sich gemäss den zu beachtenden technischen Vorschriften um eine „Aufrüstung und Erneuerung eines Tunnels“. Mit dem vorliegenden Projekt werden die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Selbstrettungsmassnahmen erfüllt. Die Vorschriften sehen in einem solchen Fall den Bau von Rettungsstollen nicht vor. Erst wenn die Arbeiten einem Neubau oder einer Erweiterung entsprechen oder wenn zum Beispiel aus betrieblichen Gründen eine zweite Röhre notwendig wäre, müssten weitergehende Fluchtmöglichkeiten geschaffen werden.

Brenzikofer Florence (G, BL):Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen, geschätzter Herr Bundesrat. Sie haben es selber gesagt: Die Sanierung des Hauenstein-Tunnels soll für weitere 25 Jahre gelten. Das heisst, dieser Tunnel muss so noch 25 Jahre lang weiter befahren werden. Jetzt, nach dem letzten Brand im Gotthard-Basistunnel, zeigen sich die Auswirkungen für Arbeitende, aber auch für die Menschen, die diese Nord-Süd-Achse verwenden. Finden Sie es nicht verantwortungslos, dass auf diese Notausgänge verzichtet wird?

Rösti Albert, Bundesrat: Ich muss Ihnen sagen, die SBB haben mit dem Plangenehmigungsdossier für diesen Tunnel eine quantitative Risikoanalyse (QRA) eingereicht. Daraus geht hervor, dass der Zusatznutzen der Risikoreduktion durch einen separaten Rettungsstollen nicht wirtschaftlich hätte realisiert werden können.