Die Schweiz hat Nachholbedarf in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die Zugänglichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) bietet einen optimalen Hebel, um diese drei Punkte zu verbessern. 

Mit dem Modell des Nationalrats liegt eine umsetzungsbereite Gesetzeslösung auf dem Tisch. Dennoch die WBK-S hat beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zum Ansatz der sogenannten Betreuungszulage zu eröffnen. Dabei ist die Lage zu ernst, um noch länger auf eine definitive Lösung zu warten – die seit langem prognostizierte Betreuungskrise ist leider längst Realität. Gemäss einer aktuellen Umfragepdf des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) schreibt jede dritte Kindertagesstätte Verluste. Zudem liegt die Austrittsquote von Betreuungspersonen mit 30 Prozent dreimal höher als üblich. 

Bereits für die vorangehende Legislaturperiode 2019-2023 hatte der Bundesrat sowohl unter Ziel 3 als auch unter Ziel 8 beschlossen, eine Strategie und eine Botschaft zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verabschieden. Bislang wurde keine von beiden verabschiedet. 

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt der Bundesrat auch für die laufende Legislaturperiode 2023-2027 an, namentlich mit den Zielen 8 und 10. Es ist Zeit, diesen Absichtserklärungen Taten folgen zu lassen und sowohl mit der Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch mit der Umsetzung des UKibeG vorwärts zu machen. 

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die von der WBK-S beschlossene Vernehmlassung zum Ansatz der sogenannten Betreuungszulage angesichts der aktuellen Betreuungskrise zielführend ist? 

2. Welches der beiden Modelle ist aus Sicht des Bundesrats das geeignetere, um die aktuellen Legislaturziele zu erreichen: der spontan von der WBK-S lancierte Ansatz oder das bereits vernehmlasste Modell der WBK-N, für das sich der Nationalrat ausgesprochen hat? 

3. Als Antwort auf die Interpellationen 21.3083 und 21.4271 kündigte der Bundesrat an, die nationale Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch vor Ende der Legislatur 2019-2023 zu verabschieden. Warum ist die Antwort noch nicht erfolgt und wann soll die Strategie präsentiert werden?