Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Kantinen des Bundes, der
Bundesbetriebe, der Bundesunternehmen und verselbständigten Einheiten dazu
angehalten werden können, alle Nahrungsmittel, welche in der Schweiz und im
grenznahen Ausland erhältlich sind, Regional zu beziehen und die saisonale
Verwendung von Produkten zu fördern.

Begründung:
Aus klimapolitischer Sicht trägt die Verwendung von lokalen und saisonalen zur
Verringerung der Umweltbelastung bei. Ein Drittel der konsumbedingten
Umweltbelastungen in Europa geht auf das Konto unseres Essens. Lokale
Nahrungsmittel sind aufgrund der kürzeren Transportwege klimafreundlicher und
bezüglich Arbeitsbedingungen den Schweizer Standards entsprechend. Fast eine
Million Personen ernähren sich täglich in der Schweizer Gemeinschaftsgastronomie.
Indem der Bund in Kantinen, in welchen er Einfluss ausüben kann, konsequent auf
eine saisonale Küche mit Schweizer Produkten setzt, geht er im Sinne der Corporate
Social Responsibility mit gutem Beispiel voran. Solche Bemühungen stehen zudem
im Einklang mit den Grundsätzen des revidierten Beschaffungsrechts, welche sich
nicht nur am Preis, sondern auch an anderen Kriterien orientiert und entsprechen
internationalen Zielen, zu welchen sich die Schweiz bekennt. Zudem ist auch in Ziel
12.7 der UNO-Agenda für nachhaltige Entwicklung, zu welchen sich der Bundesrat
bekennt, die Förderung von nachhaltigen Verfahren in der öffentlichen Beschaffung
verankert. Ausserdem stärkt der lokale Nahrungsmitteleinkauf des Bundes die
Schweizer Landwirtschaft und führt zu Wertschöpfung im Inland.