Trotz den jahrelangen Bemühungen u.A im Rahmen der «Better Gold Initiative» bestehen weiterhin erhebliche Mängel im Goldmarkt. Dies zeigen Berichte verschiedener Medien und Organisationen. Auch haben die bisherigen Massnahmen wie die Aufschlüsselung der Goldimporte und – exporte gemäss Ländern auf monatlicher Basis seit dem Jahre 2013 oder die Unterteilung der Zolltarifpositionen in verschiedene Kategorien nicht die notwendige Transparenz gebracht, die für die Verhinderung von umstrittenen Goldimporten notwendig wären. Keine dieser Massnahmen ermöglicht es, Gold aus relativ guter Quelle von Gold aus zerstörerischem Abbau zu unterscheiden.

Die Schweiz importiert jährlich zwischen 2000 und 3000 Tonnen Rohgold. 75 Prozent des weltweiten Rohgoldes wird in der Schweiz raffiniert. Gold ist besonders dazu geeignet, die wahre Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern. Unabhängig von der Herkunft erhält der Barren das Prädikat «Schweizer Gold» und das Gütesiegel des London Ballion Market Association (LBMA), da alle grossen Schweizer Raffinerien vom LBMA auf die «Good Delivery List» gesetzt worden sind. Schweizer Schmelzer tragen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit die faktische Entscheidungskompetenz darüber, welches Edelmetall Zugang zu den internationalen Märkten erhält und erst noch als «glaubwürdig» weitverkauft werden kann. Ähnlich wie den Banken kommt auch den Schweizer Goldraffinerien die Rolle eines globalen Türwächters zu.
Das revidierte Geldwäschereigesetz weist in diesem Bereich gravierende Lücken auf. Rohgold, die Edelmetallverarbeitung sowie das Schmelzen und Weiterverarbeiten unterstehen nicht den Sorgfalts- und Meldepflichten. Die seit Jahren verfolgen Selbstregulierungsmodelle konnten die Entgegennahme von Problemgold durch Schweizer Schmelzer bislang nicht unterbinden. Die Unterstellung der Herstellung von Schmelzprodukten dem Geldwäschereigesetz entspricht auch einem internationalen Trend. Die Schweiz kann damit ihre globale Verantwortung als weltweit führender Goldhandelsplatz wahrnehmen.
Aufgrund von Sanktionen importieren die Schweizer Raffinerien seit Februar 2022 kein Gold mehr direkt aus Russland. Gleichzeitig stiegen die Importe aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) explosionsartig an, was die Vermutung aufkommen lässt, dass russisches Gold über Dubai in die Schweiz gelangt.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgend Fragen: 

1. Teilt der Bundesrat die Meinung der Interpellantin, dass Gesetzeslücken im Bereich der Geldwäscherei geschlossen werden müssen?
2. Gerade auch in Bezug auf den Ukraine-Krieg werden die Lücken in der Schweizer Geldwäschereigesetzgebung noch offensichtlicher. Wann plant der Bundesrat eine erneute Revision des Geldwäschereigesetzes?
3. Unterstützt der Bundesrat in der nächsten Revision das Anliegen, die Verarbeitung von Edelmetallen unter Sorgfalts- und Meldepflichten zu stellen, wie dies auch von der Goldindustrie unterstützt wird?
4. Wie erklärt sich der Bundesrat der grosse Anstieg von Goldimporten aus den VAE, seitdem Goldimporte aus Russland aufgrund der Sanktionen nicht mehr möglich sind ?